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dAKZ: der digitale Ausfuhrkassenzettel einfach erklärt

Der dAKZ, ausgeschrieben digitaler Ausfuhrkassenzettel, ist das digitale Gegenstück zum Ausfuhrschein aus Papier. Er gilt an der Landesgrenze zur Schweiz. Wer in der Schweiz wohnt, registriert sich einmal in der dAKZ-App des deutschen Zolls, zeigt beim Einkauf in einem teilnehmenden Geschäft eine digitale Karte, meldet die Ausfuhr in der App an und erhält nach dem Grenzübertritt eine digitale Bestätigung. Damit kann die deutsche Mehrwertsteuer erstattet werden. Die Teilnahme ist laut Zoll für Geschäfte und Kundschaft freiwillig.

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Warum es den dAKZ gibt

Jahrzehntelang lief die Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer für Einkaufende aus der Schweiz über ein Papierformular, die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung. In der Grenzregion um Basel und Konstanz bedeutet das viele Formulare, viele Stempel und an manchen Tagen Wartezeiten an der Zollstelle. Mit dem dAKZ werden Kassenzettel und Ausfuhrbestätigung digital erfasst. Für Sie entfällt das Papierformular, für das Geschäft das Ausfüllen von Hand.

So funktioniert der dAKZ laut Zoll

  1. Registrieren: Sie laden die dAKZ-App für iOS oder Android und registrieren sich mit Ihren Daten. Dabei wird auch Ihr Wohnsitz außerhalb der EU erfasst.
  2. Digitale Karte zeigen: An der Kasse eines teilnehmenden Geschäfts zeigen Sie die digitale dAKZ-Karte in der App. Das Geschäft scannt sie.
  3. Digitalen Kassenzettel erhalten: Ihr Einkauf landet als digitaler Kassenzettel in der App.
  4. Ausfuhr anmelden: Bevor Sie über die Grenze fahren, melden Sie die Ausfuhr in der App an.
  5. Grenze passieren: Sie fahren über eine zugelassene Zollstelle. Die App zeigt Ihnen, ob eine Kontrolle nötig ist.
  6. Bestätigung: Nach dem erfolgreichen Grenzübertritt erhalten Sie eine digitale Bestätigung. Damit kann das Geschäft die Mehrwertsteuer erstatten.

Was gleich bleibt wie beim Papierformular

Die Voraussetzungen ändern sich durch die App nicht. Der Einkauf muss auf einem Beleg mehr als 50 Euro einschließlich Umsatzsteuer kosten. Die Ware muss im persönlichen Gepäck ausgeführt werden, und zwar vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat des Einkaufs folgt. Und das Geschäft ist nicht verpflichtet, die Steuer zu erstatten oder am Verfahren teilzunehmen.

Auch die Schweizer Seite bleibt gleich: Bei der Einreise gilt die Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag, und für Fleisch, Alkohol und Tabak gelten Freimengen. Die Schweizer Einfuhrabgaben melden Sie nicht im dAKZ an, sondern zum Beispiel mit der App QuickZoll des BAZG. Mehr dazu im Ratgeber Wertfreigrenze 150 Franken.

Vorteile und Grenzen

PapierformulardAKZ
Formular an der Kassewird von Hand ausgefülltentfällt, Karte wird gescannt
Bestätigung der AusfuhrStempel der Zollstelledigital nach dem Grenzübertritt
Wo nutzbarbei Geschäften, die Ausfuhrscheine ausstellennur bei teilnehmenden Geschäften
Bagatellgrenzemehr als 50 Euro je Belegmehr als 50 Euro je Beleg

Der größte Vorteil ist der Wegfall der Zettel. Der dAKZ setzt aber voraus, dass das Geschäft mitmacht und Sie ein Smartphone mit der App dabeihaben. Ein Papierformular, das Sie zu Hause vergessen, gibt es dann nicht mehr.

Tipps für den ersten Einkauf mit dem dAKZ

  • Registrieren Sie sich in Ruhe zu Hause, nicht erst an der Kasse.
  • Fragen Sie vor dem Einkauf, ob das Geschäft am dAKZ teilnimmt.
  • Sammeln Sie größere Einkäufe auf einem Beleg, damit die 50-Euro-Grenze überschritten wird.
  • Melden Sie die Ausfuhr an, bevor Sie losfahren, und lassen Sie die Ware unbenutzt.

dAKZ im Kaufring

Ob der Kaufring am dAKZ teilnimmt, erfahren Sie vor Ihrem Einkauf unter +49 7621 9793-0 oder über die Seite Kontakt. Unabhängig davon weisen wir die Mehrwertsteuer auf dem Kassenbeleg aus und wechseln Franken in Euro. Wie der klassische Weg mit Papierformular funktioniert, steht im Ratgeber Ausfuhrschein.

Häufige Fragen

Was bedeutet dAKZ?

dAKZ steht für digitaler Ausfuhrkassenzettel. Er ersetzt an der Grenze zur Schweiz auf Wunsch das Papierformular für die Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer.

Ist der dAKZ Pflicht?

Nein. Laut Zoll ist die Teilnahme für Geschäfte und Kundschaft freiwillig. Das Papierformular gibt es weiterhin.

Gilt beim dAKZ auch die 50-Euro-Grenze?

Ja. Der Gesamtwert des Einkaufs einschließlich Umsatzsteuer muss mehr als 50 Euro betragen.

Kann ich den dAKZ als Einwohnerin von Frankreich nutzen?

Nein. Die Erstattung gilt nur für Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU, zum Beispiel in der Schweiz.

Was brauche ich für den dAKZ?

Ein Smartphone mit der dAKZ-App, eine einmalige Registrierung und ein teilnehmendes Geschäft.

Kann ich Papierformular und dAKZ mischen?

Für jeden Einkauf entscheidet sich das Verfahren an der Kasse. Fragen Sie im Geschäft, welches Verfahren es anbietet.