Freimengen: wie viel Fleisch, Alkohol und Butter zollfrei in die Schweiz darf
Für einige Lebensmittel, Alkohol und Tabak gelten bei der Einfuhr in die Schweiz Freimengen pro Person und Tag: 1 Kilogramm Fleisch, 1 Kilogramm oder Liter Butter und Rahm, 5 Kilogramm oder Liter Öle, Fette und Margarine, 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 Volumenprozent, 1 Liter über 18 Volumenprozent sowie 250 Zigaretten oder Zigarren oder 250 Gramm andere Tabakwaren. Alkohol und Tabak sind nur für Personen ab 17 Jahren zollfrei. Was darüber liegt, wird verzollt. Die Freimengen gelten zusätzlich zur Wertfreigrenze von 150 Franken.
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Die Freimengen im Überblick
| Ware | Freimenge pro Person und Tag | Beispiele aus dem Einkauf |
|---|---|---|
| Fleisch und Fleischzubereitungen | 1 kg | Fleisch und Wurst von der Frischetheke, Aufschnitt, Fleisch in Fertiggerichten |
| Butter und Rahm | 1 kg oder 1 l | Butter, Sahne |
| Öle, Fette, Margarine | 5 kg oder 5 l | Speiseöl, Margarine |
| Alkoholische Getränke bis 18 % vol. | 5 l | Wein, Bier, Sekt |
| Alkoholische Getränke über 18 % vol. | 1 l | Spirituosen |
| Zigaretten oder Zigarren | 250 Stück | |
| Andere Tabakwaren | 250 g |
Die Werte stammen vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Bei Alkohol und Tabak gilt die Freimenge nur ab 17 Jahren.
Wie Freimengen und Wertfreigrenze zusammenspielen
Freimengen und Wertfreigrenze sind zwei getrennte Prüfungen. Die Freimenge entscheidet über den Zoll auf bestimmte Waren. Die Wertfreigrenze entscheidet über die Mehrwertsteuer auf den gesamten Einkauf. Auch Fleisch und Wein innerhalb der Freimenge zählen zum Gesamtwert für die Wertfreigrenze. Ein Beispiel: Sie kaufen 800 Gramm Fleisch, 3 Liter Wein und Haushaltswaren für zusammen 170 Franken. Fleisch und Wein liegen in der Freimenge, es fällt also kein Zoll an. Der Gesamtwert liegt aber über 150 Franken, deshalb ist die Schweizer Mehrwertsteuer auf den ganzen Einkauf fällig. Mehr dazu im Ratgeber Wertfreigrenze 150 Franken.
Was zählt als Fleisch?
Zum Fleisch gehören laut BAZG auch Fleischzubereitungen. Dazu zählen Wurstwaren und Aufschnitt. Wenn Sie an der Frischetheke Fleisch- und Wurstwaren kaufen, rechnen Sie alles zusammen. Lassen Sie sich das Gewicht auf dem Etikett anzeigen oder fragen Sie an der Theke nach. Für Familien gilt: Jede Person hat ihre eigene Freimenge, bei Alkohol und Tabak aber erst ab 17 Jahren.
Wenn Sie mehr mitnehmen möchten
Mehr als die Freimenge ist erlaubt, kostet aber Zoll. Sie melden die Ware vor dem Grenzübertritt mit der App QuickZoll des BAZG an und zahlen die Abgaben direkt. Die App berechnet die Beträge. Wer Mengen über der Freimenge nicht anmeldet, riskiert Bußen. Für manche Waren wie bestimmte Pflanzen, Tiere oder Produkte geschützter Arten gelten eigene Einfuhrbestimmungen. Im Zweifel fragen Sie beim BAZG nach.
Einkaufen mit Plan
- Schreiben Sie vor dem Einkauf auf, wie viele Personen ab 17 Jahren mitfahren.
- Rechnen Sie Fleisch und Wurst zusammen und bleiben Sie unter 1 Kilogramm pro Person, wenn Sie keinen Zoll zahlen möchten.
- Prüfen Sie bei Spirituosen den Alkoholgehalt auf dem Etikett.
- Behalten Sie den Kassenbeleg bis nach der Grenze.
- Nutzen Sie den Prospekt der Woche, um die Angebote vorher zu planen.
Lebensmittel im Kaufring
Im Kaufring finden Sie im Frischemarkt in Zusammenarbeit mit Edeka Obst und Gemüse, Frischetheken für Fleisch, Wurst, Fisch und Käse, Molkereiprodukte, einen Getränkemarkt mit Spirituosen und Tiefkühlprodukte. Die Übersicht steht unter Lebensmittel. Wir weisen die Mehrwertsteuer auf dem Beleg aus und wechseln Franken in Euro.
Häufige Situationen beim Lebensmitteleinkauf
| Einkauf pro Person | Freimenge eingehalten? |
|---|---|
| 600 g Aufschnitt und 300 g Grillfleisch | ja, zusammen 900 g |
| 1,2 kg Fleisch | nein, 200 g über der Freimenge |
| 4 Flaschen Wein à 0,75 l | ja, zusammen 3 l |
| 2 Flaschen Spirituosen à 0,7 l | nein, 1,4 l über 18 % vol. |
| 500 g Butter und 250 ml Sahne | ja, zusammen unter 1 kg oder l |
Die Beispiele gelten pro Person ab 17 Jahren bei Alkohol. Mehrere Personen haben jeweils eigene Freimengen.
Häufige Fragen
Wie viel Fleisch darf ich zollfrei in die Schweiz einführen?
1 Kilogramm Fleisch und Fleischzubereitungen pro Person und Tag, laut BAZG.
Wie viel Wein darf ich mitnehmen?
5 Liter alkoholische Getränke bis 18 Volumenprozent pro Person und Tag, für Personen ab 17 Jahren.
Zählt Wurst auch als Fleisch?
Ja. Zur Freimenge Fleisch gehören auch Fleischzubereitungen wie Wurst und Aufschnitt.
Muss ich innerhalb der Freimenge trotzdem Mehrwertsteuer zahlen?
Möglicherweise. Die Freimenge betrifft nur den Zoll. Liegt der Gesamtwert Ihres Einkaufs über 150 Franken pro Person, ist die Schweizer Mehrwertsteuer fällig.
Gilt die Freimenge pro Einkauf oder pro Tag?
Pro Person und Tag, unabhängig davon, in wie vielen Geschäften Sie einkaufen.
Haben Kinder auch eine Freimenge für Fleisch?
Ja, für Fleisch und Butter haben auch Kinder eine eigene Freimenge. Bei Alkohol und Tabak gilt sie erst ab 17 Jahren.
Stand: Oktober 2026
Quellen:
